Deutsche
Vereinigung der
Schöffinnen und Schöffen

Informationen zu den DVS-Landesverbänden

Zu Beginn des Jahres 1998 schloss sich die organisatorische Lücke des Verbandes in einem weiteren großen Flächenstaat - Baden Württemberg.[1]  Auslöser war ein von der Evangelischen Akademie in Bad Boll ausgerichtetes Schöffenseminar vom 20.-22.03.1998. Die Veranstaltung war ein Spiegelbild der bisherigen Entwicklung. 70 Teilnehmer waren erschienen - weit mehr als bezuschusste Plätze zur Verfügung standen. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter kamen dennoch zum Teil auf eigene Kosten. Der gleichen Zahl von Interessenten musste abgesagt werden, weil die Kapazität der Akademie nicht ausgereicht hätte.

Die Podiumsdiskussion zum Abschluss der Tagung verlief entsprechend bisheriger Erfahrungen: Auch hohe Vertreter der Justiz verweigern sich dem Gespräch nicht; sie reden auch über die Bedeutung des Amtes und finden viele freundliche Worte. Wenn es aber um die wirkliche Beteiligung der Schöffen an dem Verfahren geht, wie z.B. die Aushändigung des Anklagesatzes, die freie Frage des Schöffen ohne Filter durch den Vorsitzenden, um den Ausbau der Fortbildungsmöglichkeiten - dann ist doch die Begeisterung sehr viel zurückhaltender. Schnell kommen die einstudierten (oder tradierten) Einwände, dass Schöffen unbeeinflusst von Aktenkenntnissen sein, nicht zum Mini-Juristen gemacht werden sollen und zu genaue Kenntnis vor der Verhandlung sie möglicherweise befangen machen würde. Solche klammheimlichen Vorbehalte spüren Schöffen sehr schnell.

Und so kam es am 22. März 1998 spontan zu einer Verabredung, einen Landesverband der DVS in Baden-Württemberg zu gründen. Bereits am 18. April 1998 fand die Gründungsversammlung in Karlsruhe statt, die Karin Lindemann zur ersten Landesvorsitzenden wählte. Ab 2000 führte Karin Räffle den Verband. Am 5. Mai 2011 wurde Robert Gunderlach zum Vorsitzenden gewählt.

_______________

[1] Neuer Landesverband in Baden-Württemberg gegründet, in: RohR 1998, S. 104.

Rudolf Wassermann hatte auf der Gründungsveranstaltung des NRW-Landesverbandes in Dortmund die Schöffenvereinigung als Modell bezeichnete, das sich „selbst in so ferne Länder exportieren lässt wie Bayern, wo es noch den frommen Schöffen gibt“. Er konnte zu diesem Zeitpunkt nicht wissen, dass auch in Bayern Vorbereitungen für eine Schöffenvereinigung liefen.

Im September 1989 wurde der bayerische Landesverband der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen ins Leben gerufen.[1] Die Schöffen in München, Augsburg und Regensburg, die im Wesentlichen die Gründung betrieben, stellten die Forderung auf nach besseren Bedingungen in der Hauptverhandlung, z.B. durch Überlassung des Anklagesatzes und durch verbindliche Regelungen hierzu gegenüber den Berufsrichtern. Auch in Bayern gab es zur Gründung Unterstützung von prominenter Seite. Zu den Unterzeichnern des Gründungsaufrufes zählten der Oberbürgermeister von Landshut und Vorsitzende des Bayerischen Städtetages Josef Deimer, Staatsministerin a.D. Hildegard Hamm-Brücher, Prof. Dr. Arthur Kaufmann und der Erzbischof von München und Freising Friedrich Kardinal Wetter.

Schon in der Gründungsphase wurde eine enge Zusammenarbeit zwischen Bayern und Nordrhein-Westfalen vereinbart. Im Januar 1990 wurde in München bereits eine künftige gemeinsame Organisation durch die Gründung eines Bundesverbandes beschlossen. Die Gründung des bayerischen Verbandes war der entscheidende Schritt hin auf eine bundesweite Organisation.

_______________

[1] Den zweiten Schritt machte Bayern, in: RohR 1990, S. 28.

Der Landesverband besteht seit dem 25. Januar 1992. Den Gründungsaufruf hatte seinerzeit der damalige brandenburgische Ministerpräsident Manfred Stolpe unterzeichnet.

Brandenburg kann in seiner Landesverfassung mit einer Besonderheit für die ehrenamtlichen Richter aufwarten. Ihr Art. 110 garantiert einen weitgehenden Schutz der ehrenamtlichen Richter vor einer Kündigung während ihrer Amtszeit, schreibt das Recht auf Fortbildung fest und gibt ihnen die Möglichkeit, Interessenvertretungen an den Gerichten zu bilden.

Seit September 1995 bilden Brandenburg und Berlin einen gemeinsamen Landesverband.

Einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer der im Bonifatiushaus in Fulda von 2014 bis 2016 durchgeführten Seminare für hessische Schöffinnen und Schöffen setzten sich im Frühjahr 2016 zusammen, um die Gründung eines eigenständigen Landesverbandes in Hessen vorzubereiten. Mit Erfolg. Am 22. Juni 2016 fand in Frankfurt am Main die Gründungsversammlung der „Vereinigung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. – Landesverband Hessen“ statt.

Dem Bildungsauftrag folgend sind Abendkurse für Schöffinnen und Schöffen in Kooperation mit den örtlichen Volkshochschulen bereits in Frankfurt am Main und Darmstadt für das Jahr 2017 vorgesehen. Ebenso wird das Fortbildungsangebot im Bonifatiushaus in Fulda weitergeführt. Die Übernahme der noch vom Landesverband NRW betreuten hessischen Mitglieder wird noch in diesem Jahr erfolgen. In der erweiterten Vorstandssitzung des Bundesverbandes Ende Oktober in Esslingen wurde der Landesverband Hessen in den Bundesverband aufgenommen.

Der Landesverband Sachsen wurde am 17. Oktober 1992 als Vereinigung der Ehrenamtlichen Richterinnen und Richter Sachsen (VERS) gegründet. Am 20. September 1997 gründete sich der Landesverband Sachsen-Anhalt. Am 17. August 2002 beschlossen die beiden Landesverbände ihren Zusammenschluss. Seit Juli 2005 gehört auch Thüringen dem Verband an, der seitdem unter dem Namen "Vereinigung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter Mitteldeutschlands e.V." firmiert.

Am 15.10.2005 wurde der Landesverband Niedersachsen/Bremen gegründet. Bis dahin wurden die Mitglieder in diesen Ländern vom Landesverband NRW mit betreut worden.

Seit dem 25. November 2006 besteht auch für die nördlichsten Regionen der Bundesrepublik ein Landesverband für die Mitglieder aus Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, die bis dahin vom Landesverband Berlin/Brandenburg aus betreut wurden.

Der Landesverband NRW der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen ist die Keimzelle des gesamten Verbandes. Der Gründungsaufruf wurde seinerzeit von Ministerpräsident Johannes Rau (†), Bundesarbeitsminister Norbert Blüm(†), dem Bundesverfassungsrichter Martin Hirsch (†), den Professoren Manfred Brusten (Wuppertal), Diemut Majer (Karlsruhe/Bern) und Heribert Ostendorf (Hamburg), den Richtern Heinz Menne († Marl), Ludwig H. Serwe († Essen) und Ulrich Vultejus (Hildesheim, damals auch Bundesvorsitzender der Humanistischen Union), den Oberbürgermeistern Günter Samtlebe (Dortmund) und Dieter Pützhofen (Krefeld), den Abgeordneten Werner Holtfort (Landtag Niedersachsen), Bernhard Worms (Landtag Nordrhein-Westfalen), Hans Peters und Dieter Rogalla (beide Europaparlament) sowie den Vertretern anwaltlicher Organisationen Georg Greeven (Deutsche Strafverteidiger e.V.) und M. Fabricius-Brand (Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein) unterzeichnet.

Gründungstag war der 25. Februar 1989. Dieser Tag ist zugleich die Geburtsstunde des gesamten Verbandes.

Am 24. April 2022 wurde in Wienrode/Harz die „Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Vereinigung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter - Sachsen-Anhalt/Thüringen e.V. (VER-SAT)“ als bisher jüngster DVS-Landesverband gegründet.

Der Verein wurde ins Leben gerufen, um vor allem ehrenamtliche Richterinnen und Richter aus den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Thüringen beim Durchsetzen ihrer Interessen zu unterstützen. Doch nicht nur sie finden hier eine wichtige Anlaufstelle - auch Bürgerinnen und Bürger sowie juristische Personen haben die Möglichkeit, Mitglied oder Fördermitglied zu werden, ganz unabhängig von ihrem geografischen Ursprung.

Diese Vereinigung setzt sich somit für die Förderung und Unterstützung des ehrenamtlichen Richterwesens in der Region ein, und heißt alle Interessierten herzlich willkommen.